Nordrhein-westfälischer E-Vergabe-Tag 2026

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Organistoren des nordrhein-westfälischen E-Vergabe-Tags möchten Sie nach den Sommerferien in NRW auch 2026 wieder über die vielfachen inhaltlichen und technischen Weiterentwicklungen der Module sowie weitere (u.a. vergaberechtliche) Themen im Kontext von vergabe.NRW informieren.

Zum 19. Nordrhein-westfälischen E-Vergabe-Tag

am Donnerstag, 03. September 2026,

laden wir Sie hiermit herzlich ein!


Den aktuellen Stand der Agenda sowie Hinweise zur Registrierung/Anmeldung finden Sie nachstehend.

 

Die Teilnahme ist für Mitarbeiter/innen der nordrhein-westfälischen Landes-, Kreis- und Kommunalverwaltung kostenfrei.

 

Nach Erreichen der zeitlichen Anmeldefrist (12. August 2026) bzw. der maximalen Anzahl von 450 Teilnehmern versenden wir bis Mitte KW 35 Ihre persönliche Anmeldebestätigung per E-Mail.

 

Da die Veranstaltung unter den Rahmenbedingungen des Landes NRW teilfinanziert wird und erfahrungsgemäß stark nachgefragt ist, bitten wir Sie ferner, sich wieder abzumelden, sofern Ihnen nach erfolgter Anmeldung – wider Erwarten – eine Teilnahme nicht möglich sein sollte.

 

Wir behalten uns zudem vor, die Anzahl der Teilnehmer je Organisation im Fall einer Überbuchung zu beschränken. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter evergabetag@digitales.nrw.de gerne zur Verfügung.

 

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie auch dieses Jahr wieder persönlich in Dortmund (im Kongresszentrum ("Westfalenhallen") Rheinlanddamm 200) begrüßen dürften!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

vergabe.NRW-Team

 

 

 

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Agenda

 

 

09:00 Uhr

 

Begrüßung

 

 

09:15 Uhr

 

Zur Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Teil 1: Wesentliche Änderungen und Anwendungshinweise
Teil 2: Genese und technische Implikationen für Nordrhein-Westfalen
Hr. Ralf Sand, Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Fr. Annette Schmidt, Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
 des Landes Nordrhein-Westfalen
Hr. Daniel Dreimann, d-NRW AöR

 

 

10:45 Uhr

 

Pause

 

 

11:15 Uhr

 

Das Tarifentgeltsicherungsgesetz NRW (TESG NRW)

Aufträge des Landes sollen zukünftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, in Rechtsverordnungen festgelegte Branchentariflöhne zu bezahlen. Die Regelung beschränkt sich auf Branchen, in denen viele öffentliche Aufträge vergeben werden und in denen untertarifliche Bezahlung den Wettbewerb verzerrt.Über ein digitales Portal werden zukünftig sämtliche Prozesse abgewickelt: Betriebe sowie Nach- und Verleihunternehmen können erforderliche Erklärungen abgeben und Informationen sowie Unterstützungsangebote erhalten. Auch die anlassbezogenen Prüfungen durch die Prüfstelle Tarifentgeltsicherung verlaufen digital über das Portal.
Hr. Ewgenij Sokolov / Fr. Yvonne Sachtje, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

 

 

12:00 Uhr

 

Pause

 

 

13:00 Uhr

 

VMP, BMS (vormals VMS), VKA, E-Rechnung - Der (Rück-) Blick hinter die Kulissen

Funktionale Neuerungen der Kernmodule und Ausblick auf die Entwicklungsagenda für 2027
Hr. Carsten Eschenröder, cosinex

 

 

13:45 Uhr

Wenn das Angebot anders kommt, als erwartet

Auf der letzten Stufe des Vergabeverfahrens müssen vergleichbare Angebote vorliegen. Deshalb ist es problematisch, wenn ein Angebot von den verbindlichen Vorgaben abweicht und nunmehr andere Bedingungen oder Inhalte aufweist. Auch bei Abweichungen sind Angebote aber nicht unbedingt zwingend auszuschließen. In dem Vortrag werden unterschiedliche Fallgruppen und deren Rechtsfolgen aufgezeigt.
Hr. Norbert Dippel, cosinex

 

 

ca. 14:30 Uhr

 

 

Abschluss

 

Zur Anmeldung